Bildrechte & Social Media: Was Behörden bei Fotos unbedingt beachten müssen

Bilder machen Social Media lebendig – auch für Behörden. Sie helfen, Informationen ansprechend zu vermitteln, Bürger:innen einzubinden und die eigene Arbeit sichtbar zu machen. Doch Vorsicht: Nicht jedes Foto darf einfach so genutzt werden! Verschiedene Bildrechte wie Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Plattform-Regeln müssen beachtet werden, um Abmahnungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Hier erfährst du, worauf es wirklich ankommt, wenn deine Behörde Bilder in Social Media postet.
1️⃣ Urheberrecht: Darf ich dieses Bild nutzen?
Ob ein schönes Stadtpanorama, eine Grafik aus dem Internet oder ein Bild aus einem anderen Instagram-Post – nicht alles, was man findet, darf einfach verwendet werden. Grundregel: Wer ein Foto macht, besitzt das Urheberrecht daran. Das heißt, nur mit Erlaubnis darf es weiterverwendet werden.
Was heißt das für Behörden?
✅ Eigene Fotos sind immer die beste Lösung! So gibt es keine rechtlichen Unsicherheiten.
✅ Bilder von Dritten nur mit Erlaubnis nutzen! Das gilt auch für Bilder von Fotograf:innen oder Grafiken aus dem Netz.
💡 Tipp: Wer regelmäßig Bilder für Social Media braucht, sollte ein internes Foto-Team aufbauen. Mitarbeitende können spannende Einblicke in den Alltag liefern – ganz ohne Lizenzprobleme.
2️⃣ Recht am eigenen Bild: Was ist mit Personen auf Fotos?
Auch wenn ein Bild selbst genutzt werden darf, heißt das nicht, dass man es einfach so veröffentlichen kann – vor allem, wenn Menschen darauf zu sehen sind. Grundsatz: Niemand darf gegen seinen Willen auf einem Bild erscheinen, das öffentlich geteilt wird.
Was heißt das für Behörden?
✅ Mitarbeitende sollten vorab gefragt werden, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Am besten schriftlich!
✅ Bürger:innen brauchen eine Einwilligung, wenn sie auf einem Foto klar erkennbar sind – auch bei Veranstaltungen.
✅ Ausnahmen: Bei großen öffentlichen Events oder „Personen der Zeitgeschichte“ (z. B. Bürgermeister:innen) kann es Ausnahmen geben. Trotzdem gilt: Im Zweifel lieber nachfragen!
💡 Tipp: Ein Einwilligungsformular griffbereit haben. Das hilft, wenn bei Veranstaltungen Fotos gemacht werden.
3️⃣ Warum Stockfotos für Behörden keine gute Idee sind
Stockfotos scheinen auf den ersten Blick eine einfache Lösung zu sein – doch in der Praxis sind sie oft keine gute Wahl.
🔴 Content-seitig wirken sie austauschbar und unpersönlich.
🔴 Bürger:innen erwarten echte Einblicke, keine gekauften Symbolbilder.
🔴 Oft sind sie unpassend für den Verwaltungsalltag und wirken gestellt.
🔴 Lizenzbedingungen können kompliziert sein und verbieten manchmal Social-Media-Nutzung.
✅ Besser: Eigene Bilder nutzen! Sie sind authentischer, erzeugen mehr Vertrauen und zeigen die echte Arbeit der Behörde.
💡 Tipp: Falls regelmäßig Bildmaterial fehlt, lieber auf ein eigenes Foto-Team setzen oder mit lokalen Fotograf:innen zusammenarbeiten.
4️⃣ Social Media & Bildrechte: Was ist erlaubt?
Behörden teilen oft Bilder auf Facebook, Instagram oder LinkedIn. Aber Achtung: Die Plattformen haben eigene Nutzungsbedingungen, die bei der Veröffentlichung eine Rolle spielen. Wer dort ein Bild hochlädt, gibt der Plattform meist weitreichende Rechte daran.
Was heißt das für Behörden?
✅ Immer überlegen, ob ein Bild für Social Media geeignet ist. Besonders sensible Bilder besser nicht hochladen.
✅ Bilder von anderen Accounts nur teilen, wenn klar ist, dass das erlaubt ist! Ein „Repost“ kann eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn keine Erlaubnis vorliegt.
✅ Eigene Bilder mit Logo oder Wasserzeichen versehen, um Missbrauch zu vermeiden.
💡 Tipp: Bei fremden Bildern immer nachfragen oder die Quelle nennen. Viele Plattformen bieten „Teilen“-Funktionen an – diese sind sicherer als Screenshots oder Reposts.
5️⃣ Darf ich Bilder aus dem Internet einfach verwenden?
Nein – und genau hier lauert eine der größten Gefahren! Bilder, die über Google oder in Social Media gefunden werden, dürfen nicht einfach gespeichert und genutzt werden.
Was heißt das für Behörden?
✅ Nur lizenzfreie Bilder verwenden! Es gibt Plattformen wie Unsplash, Pexels oder Pixabay, die kostenlose Bilder anbieten – aber auch hier immer die Lizenzbedingungen lesen.
✅ Grafiken und Memes aus dem Netz? Besser nicht! Viele Memes sind urheberrechtlich geschützt.
✅ Wenn ein:e Fotograf:in angegeben ist, muss oft eine Namensnennung erfolgen.
💡 Tipp: Eine eigene Bilddatenbank mit genehmigten Bildern anlegen. So weiß das Social-Media-Team immer, welche Bilder sicher verwendet werden können.
6️⃣ Checkliste: So nutzt deine Behörde Bilder sicher in Social Media
✅ Habe ich die Erlaubnis, dieses Bild zu nutzen? (Urheberrecht beachten!)
✅ Sind Menschen auf dem Bild erkennbar? Falls ja: Einwilligung einholen.
✅ Ist das Bild für Social Media geeignet? Manche Inhalte besser nur intern verwenden.
✅ Bei fremden Bildern: Quelle nennen und sicherstellen, dass eine Nutzung erlaubt ist.
✅ Stockfotos vermeiden und lieber eigene Bilder erstellen.
Im Zweifel gilt: Lieber ein eigenes Bild machen als ein fremdes unerlaubt nutzen!
Fazit: Sicher unterwegs mit Bildern in Social Media
Die Nutzung von Bildern in Behörden-Social-Media ist eine tolle Möglichkeit, nahbar und authentisch zu kommunizieren. Gleichzeitig gibt es einige rechtliche Fallstricke, die man kennen sollte. Wer eigene Bilder nutzt, Personen um Erlaubnis fragt und Lizenzen beachtet, ist auf der sicheren Seite.
💡 Tipp: Falls deine Behörde regelmäßig Bilder braucht, lohnt es sich, ein Fototeam aufzubauen oder klare Richtlinien zur Bildnutzung zu erstellen. So geht es schnell und sicher – ganz ohne Abmahnungen.
Solltest du Fragen oder Anmerkungen haben, schicke uns gerne eine E-Mail an hallo@amtshelden.de. Ihr kommt in eurer Stadt mit Social Media nicht wirklich voran? Dann haben wir vielleicht was für dich – schau dir mal unser Amtfluencer-Programm an.
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